Volljährigkeit

Autor: Karl Heinz Burmeister | Stand: 31.12.2011

Mit der Volljährigkeit (Mündigkeit) erlangen junge Menschen unter der Voraussetzung der Urteilsfähigkeit die volle Handlungsfähigkeit in allen rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Dingen und damit die Selbstbestimmung als Erwachsene. Die Volljährigkeit richtete sich ursprünglich nach natürlichen Tatsachen wie Geschlechtsreife und Wehrfähigkeit. Seit dem Frühmittelalter wurde sie an das Alter geknüpft und lag meist bei zwölf Jahren. Da es keine Geburtsregister gab, wurde weiterhin nach äusseren Merkmalen der Pubertät entschieden. Seit dem 15. Jahrhundert wurde mit der Rezeption des römischen Rechts die Volljährigkeit auf 25 Jahre heraufgesetzt, was jedoch für Liechtenstein zunächst ohne praktische Auswirkung blieb, sieht man vom Adelsstand ab. In der frühen Neuzeit lag in Liechtenstein die Volljährigkeit bei 14 Jahren (Beispiele: Huldigungen 1699 und 1718). Der Landsbrauch verbot Personen unter 14 Jahren das Testieren, weil der Verstand bei Minderjährigen zu gering sei und diese sich leicht überreden liessen. Wie bereits in dem 1809 von Landvogt Josef Schuppler vorgelegten Entwurf für ein liechtensteinisch bürgerliches Gesetzbuch vorgesehen, knüpfte das 1812 rezipierte österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch von 1811 die Volljährigkeit an die Vollendung des 24. Lebensjahrs. Mit dem Personen- und Gesellschaftsrecht von 1926 wurde die Mündigkeit auf die Vollendung des 21. Lebensjahrs herabgesetzt. Das Gesetz vom 14.11.1969 über die Herabsetzung des Wahl- und Mündigkeitsalters brachte eine Verringerung um ein weiteres Jahr. Während der Europarat schon 1972 anregte, das Volljährigkeitsalter auf 18 Jahre zu senken, wurde in Liechtenstein noch 1992 eine Herabsetzung mittels Volksabstimmung abgelehnt. Erst seit 2000 ist für die Erreichung der Volljährigkeit die Vollendung des 18. Lebensjahrs vorgeschrieben.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Volljährigkeit», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 19.4.2025.