Vorarlberger Landesrettung

Autor: Alois Niederstätter | Stand: 31.12.2011

Die Landesverteidigung war in den vorarlbergischen Herrschaften von den Landständen auf der Ebene der Gerichte bis ins 18. Jahrhundert nach dem Milizsystem organisiert. Der Landammann führte im Kriegsfall das Aufgebot des Gerichts an, das Oberkommando hatte meist der Vogt zu Feldkirch. Ab dem 15. Jahrhundert machten die Auseinandersetzungen mit den Eidgenossen übergreifende Regelungen notwendig, die auch die Herrschaft Vaduz und Schellenberg sowie die reichsfreien Herrschaften auf vorarlbergischem Boden (Blumenegg, Hohenems/Lustenau) einbezogen. Diese Abkommen wurden unter dem Titel «Arlbergische Landts-Rettung» immer wieder erneuert, so 1505, 1531 und 1603. Sie legten v.a. die Art und Weise der Alarmierung, die Sammelplätze für die Aufgebote sowie jährliche Musterungen der Wehrpflichtigen fest. Die Weitergabe des Alarms erfolgte durch Kanonenschüsse, Feuer und Glockenzeichen. Alarmzentralen in Liechtenstein waren die Burg Gutenberg, das Schloss Vaduz, der Kirchturm von Bendern und die Burg Schellenberg.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Vorarlberger Landesrettung», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 8.2.2025.