
Vorsteherkonferenz
Autor: Wilfried Marxer | Stand: 31.12.2011
Seit 1958 bestehendes informelles Gremium ohne Satzung oder Gesetzesauftrag, welchem die Vorsteher der liechtensteinischen Gemeinden angehören. Der Bürgermeister von Vaduz führt traditionell den Vorsitz. Seit 1991 ist ein Teilzeitsekretariat eingerichtet. Die Vorsteherkonferenz trifft sich rund zehnmal jährlich (anfangs weniger), teilweise mit der Regierung. In der Vorsteherkonferenz werden gemeindeübergreifende Angelegenheiten diskutiert, Erfahrungen ausgetauscht und Empfehlungen ausgesprochen. Diese haben für die einzelnen Gemeinden bzw. die Gemeindeexekutiven keinen bindenden Charakter, koordinieren aber deren Tätigkeiten. Dies betrifft z.B. die Abfall- und Abwasserentsorgung, die Altersbetreuung, die Raumplanung, Verkehrsfragen, das Subventionswesen, Bestellung von Mitgliedern für Regierungskommissionen und Arbeitsgruppen oder Stellungnahmen bei Vernehmlassungen.
Literatur
- Arno Waschkuhn: Politisches System Liechtensteins. Kontinuität und Wandel, Vaduz 1994 (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 18), S. 355.
- Job von Nell: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein, Vaduz 1987 (=Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 12), S. 130f.
Zitierweise
<<Autor>>, «Vorsteherkonferenz», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.