Vorsteherkonferenz

Autor: Wilfried Marxer | Stand: 31.12.2011

Seit 1958 bestehendes informelles Gremium ohne Satzung oder Gesetzesauftrag, welchem die Vorsteher der liechtensteinischen Gemeinden angehören. Der Bürgermeister von Vaduz führt traditionell den Vorsitz. Seit 1991 ist ein Teilzeitsekretariat eingerichtet. Die Vorsteherkonferenz trifft sich rund zehnmal jährlich (anfangs weniger), teilweise mit der Regierung. In der Vorsteherkonferenz werden gemeindeübergreifende Angelegenheiten diskutiert, Erfahrungen ausgetauscht und Empfehlungen ausgesprochen. Diese haben für die einzelnen Gemeinden bzw. die Gemeindeexekutiven keinen bindenden Charakter, koordinieren aber deren Tätigkeiten. Dies betrifft z.B. die Abfall- und Abwasserentsorgung, die Altersbetreuung, die Raumplanung, Verkehrsfragen, das Subventionswesen, Bestellung von Mitgliedern für Regierungskommissionen und Arbeitsgruppen oder Stellungnahmen bei Vernehmlassungen.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Vorsteherkonferenz», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.