Währungsvertrag

Autor: Benedikt Zäch | Stand: 31.12.2011

Als die liechtensteinische Wirtschaft nach dem Ende des Ersten Weltkriegs in die österreichische Wirtschafts- und Währungskrise hineingerissen wurde, suchte sich Liechtenstein aus der österreichischen Abhängigkeit zu lösen. Eine Annäherung an die Schweiz scheiterte zunächst u.a. an der mangelnden Bereitschaft schweizerischer Banken, dem stark verschuldeten Kleinstaat mit Krediten auszuhelfen. Gleichzeitig schuf die wirtschaftliche Entwicklung Fakten: Der Schweizer Franken entwickelte sich in der Praxis zur Parallelwährung in Liechtenstein.

Nach langen Verhandlungen kam es 1924 zu einem Zollanschlussvertrag mit der Schweiz. Mit Gesetz vom 26.5.1924 beschloss Liechtenstein mit schweizerischer Duldung die Einführung der Schweizer Währung in Liechtenstein (→ Geld). Schon 1920 hatte der Landtag diesen Schritt mit dem «Gesetz über die Umwandlung der Kronenbeträge in Schweizer Franken» bei öffentlichen Abgaben (Steuern, Stempel, Taxen usw.) vorweggenommen. Das Gesetz zur Einführung der Frankenwährung von 1924 ermächtigte die liechtensteinische Regierung zur Ausgabe von liechtensteinischen Banknoten und Münzen (→ Münzwesen) in Schweizer Frankenwährung. Zur Ausgabe von liechtensteinischem Papiergeld ist es nie gekommen.

Wegen des Fehlens eines eigentlichen Währungsvertrags geriet der liechtensteinische Bankenplatz zweimal in ernsthafte Schwierigkeiten: Die Schweizer Nationalbank ergriff 1964 und 1971 besondere Massnahmen zum Schutz der eigenen Währung und erklärte dabei Liechtenstein zum «Währungsausland». Erst am 19.6.1980 wurde – als Folge der mittlerweile engen Verflechtung der beiden Bankenplätze (→ Banken) – ein formeller Währungsvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein geschlossen, der den Schweizer Franken als liechtensteinische Landeswährung endgültig etablierte; er trat am 25.11.1981 in Kraft. Damit wurde Liechtenstein unter grundsätzlicher Wahrung seiner Währungshoheit formell in das Währungsgebiet der Schweiz eingeschlossen. Die schweizerischen Bestimmungen über die Geld-, Kredit- und Währungspolitik im Sinne des Nationalbankgesetzes sind seither auch auf Liechtenstein anwendbar.

Literatur

  • Karlheinz Heeb: 80 Jahre Schweizer Franken in Liechtenstein. Eine erfolgreiche Währungsgemeinschaft, Vaduz 2004.
  • Michael Kleine-Hartlage: Der Währungsvertrag Schweiz-Liechtenstein, Mit einem währungsgeschichtlichen Rückblick und unter besonderer Berücksichtigung seiner Bedeutung für die Geschäftspolitik der liechtensteinischen Banken, Bamberg 1988.

Zitierweise

<<Autor>>, «Währungsvertrag», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 6.2.2025.