Wappen

Autor: Paul Vogt | Stand: 31.12.2011

Wappen sind farbige, auf einem Schild dargestellte Erkennungszeichen von Personen, Familien, Institutionen, Staaten und Kommunen. Bei ihrem Aufkommen im 12. Jahrhundert bezweckten sie die Unterscheidung der in ihren Rüstungen unkenntlichen Ritter, doch verschwand dieser militärische Zweck mit dem Wandel der Waffentechnik. Wappen wurden zu Beglaubigungszeichen (→ Siegel) und staatlichen Hoheitszeichen oder dienten der würdevollen Selbstdarstellung.

Nach den Regeln der Heraldik (Wappenkunde) gibt es nur die vier Farben (Tinkturen) Rot, Blau, Schwarz und Grün (selten auch Purpur). Jede Farbe soll nur mit einem Metall (Gold bzw. Gelb und Silber bzw. Weiss) kombiniert werden, wobei die Metalle nicht aneinanderstossen dürfen. Die sogenannten Heroldsbilder (Herolde waren wappenkundige Beamte) ergaben sich durch verschiedene Teilungen des Schilds; sie konnten mit Figuren (besonders Tiere, Pflanzen, Fabelwesen, Gegenstände) kombiniert werden. Die fachgerechte Beschreibung (Blasonierung) erfolgt aus der Sicht des Schildhalters. Zu einem Vollwappen gehören neben dem Schild auch Helm, -decke und -zier. Auf vielen Darstellungen sind sogenannte Prunkstücke wie Schildhalter, Würdezeichen und Wahlsprüche zu finden.

In Liechtenstein fanden Wappen auf Siegeln die weiteste Verbreitung. Die Wappen der jeweiligen Landesherren (→ Landesherrschaft) repräsentierten die Herrschaft. Auch die ritterbürtigen Niederadeligen (→ Adel, → Rittertum, → Ministerialität) führten Wappen, später auch bürgerliche Geschlechter und – für Liechtenstein nur indirekt relevant – Klöster, Bistümer usw. Adelswappen wurden auch auf Grabmälern, Bildern, Stichen und anderen Kunstgegenständen angebracht (z.B. Altarkreuz in Schaan, 13. Jahrhundert), doch ging ein grosser Teil dieses Kulturguts verloren. Erhalten ist ein Totenschild von Sigmund von Brandis (†1507). Die Wappenscheiben derer von Montfort, Sulz, Ramschwag und Hohenems im Liechtensteinischen Landesmuseum stammen nicht aus Liechtenstein, sondern wurden im Kunsthandel erworben. Seit dem 16. Jahrhundert sind Behörden- oder Kanzleisiegel erhalten, der Wappengebrauch war somit nicht mehr an eine Person gebunden.

Auf Siegeln sind vom 15. bis 18. Jahrhundert Wappendarstellungen von Landammännern überliefert (ohne Tinkturen). Sie gaben sich die Wappen selbst, wobei sie meist einfache Hauszeichen als Wappenfiguren wählten. Andere historische Wappen von Bürgern gibt es in Liechtenstein nicht. Wappenverleihungen an liechtensteinische Bürger durch den Kaiser sind nicht dokumentiert. Auch das Fürstenhaus übte sein Recht, Wappen zu verleihen, nur für Gemeinden, aber nicht für liechtensteinische Bürger aus (mit Ausnahme des Landesverwesers Karl Haus von Hausen).

Der Gebrauch von privaten Wappen erlebte v.a. durch die Bemühungen von Fridolin Tschugmell und Eugen Verling in den 1930er und 40er Jahren Auftrieb. Er ist grundsätzlich frei, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) enthält nur wenige Bestimmungen über die Vererbung. Verling zeichnete nach den Siegel-Figuren zahlreiche Familienwappen, wobei er seiner Fantasie bei Tinkturen und Verzierungen freien Lauf liess.

Die liechtensteinischen Staatswappen sind das grosse und das kleine Wappen des Fürstenhauses Liechtenstein. Der Gebrauch des Staats- und der Gemeindewappen ist gesetzlich geregelt, um Missbrauch zu verhindern (Wappengesetz von 1957 bzw. 1982). Die liechtensteinischen Gemeinden erhielten erst im 20. Jahrhundert Wappen; nur für die Gemeinde Balzers ist eine Wappendarstellung mit dem Balzner Fürkle aus dem frühen 19. Jahrhundert erhalten. 1932–58 verlieh der Landesfürst allen Gemeinden ein Wappen, Fahnen und Farben. Als Figuren wurden historische Wappen mit Bezug zur Gemeinde oder redende Wappen verwendet. Jedes Wappen wurde bei der Verleihung begründet und gedeutet, was die Bedeutung der Wappen als Mittel der kommunalen Selbstdarstellung unterstreicht. Die Gemeinde Vaduz erhielt 1978 ein neues Wappen.

Als Hoheits- und Herrschaftssymbole finden sich Staats- und Gemeindewappen auf Grenzsteinen, Stempeln und Briefköpfen. Repräsentative Wappendarstellungen sind vereinzelt an Gebäuden angebracht (z.B. Schloss Vaduz, Palais Liechtenstein in Feldkirch, diverse Kirchen, Regierungsgebäude Vaduz, Burg Gutenberg). Ab 1862 wurden Wappen auch für Münz- und Medaillenprägungen, nach 1912 für Briefmarken verwendet.

Literatur

  • Václav Filip: Wappen, Wappenbriefe, Wappenbuch, Wappenverleihung, in: Lexikon des Mittelalters, hg. von Robert Auty, et al., Bd. 8: Stadt (Byzantinisches Reich) bis Werl, München 1997, Sp. 2031–2036.
  • Wappen, Farben, Siegel und Embleme des Fürstentums Liechtenstein, Redaktion: Alois Ospelt, Norbert Marxer, Roland Marxer, H.P. Gassner, Vaduz 1985.
  • Gregor Th. Brunner: Die heraldischen Denkmäler auf Schloss Vaduz, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 82 (1982), S. 203– 252.
  • Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Wappen, Farben, Siegel und Embleme des Fürstentums Liechtenstein (Wappengesetz), 7/1982, 20.4.1982.

Medien

Wappenbrief für Landesverweser Freiherr Karl Haus von Hausen (LI LA). Foto: Cathrine Hefti. Ein blauer Schild schräg rechts durchströmt von einem mit drei hintereinander aufwärts schwimmenden Hausen (Fischart) in natürlichen Farben belegten grünen Fluss, oben von einem sechseckigen, goldenen Stern und unten von einer aus natürlichen Quadern auf grünem Rasenboden erbauten Zinnenburg (Haus) mit drei Zinnentürmen und einer Toröffnung begleitet. Auf dem Schild ruht die Freiherrenkrone mit einem darauf ins Visier gestellten, gekrönten Turnierhelm, welchen beiderseits blaue, mit Gold unterlegte Decken umgeben. Die Helmkrone trägt einen offenen, blauen Adlerflug, welchem ein überbogener, geharnischter, rechter Arm, ein Schwert am goldenen Griff schwingend, eingestellt ist.

Zitierweise

<<Autor>>, «Wappen», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 9.2.2025.