Westfälischer Frieden

Autor: Dieter Stievermann | Stand: 31.12.2011

Am 24.10.1648 in den westfälischen Städten Münster und Osnabrück zur Beendigung des Dreissigjährigen Kriegs u.a. zwischen dem römisch-deutschen Reich, Frankreich und Schweden sowie innerhalb des deutschen Reichsverbands geschlossene Friedensverträge, die verfassungs- und konfessionsrechtliche Fragen mit einbezogen.

Für die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg bedeutend waren die Exemtion der schweizerischen Eidgenossenschaft vom Deutschen Reich sowie die das Reich betreffenden verfassungsrechtlichen Regelungen. Die völkerrechtliche Fixierung der eingeschränkten kaiserlichen Stellung und die Festigung der fürstlichen Landeshoheit sicherten allen Reichsständen Spielraum für ein politisches Eigenleben, das im Fall des späteren Fürstentums Liechtenstein 1806 in die Souveränität mündete. Zunächst wurde jedoch durch die Wiederbelebung der Reichsverfassungsorgane (→ Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) die Partizipation am Reich intensiviert.

Der Vaduzer und Schellenberger Landesherr Franz Wilhelm von Hohenems unterzeichnete den Westfälischen Frieden wie andere schwäbische Herren nicht unmittelbar. Dennoch hatten sich Vaduz und Schellenberg mit 3204 Reichstalern an der Aufbringung der «Satisfaktion» der Schweden zu beteiligen.

Literatur

  • Wolfgang Reinhard, Maximilian Lenzinner; Gerhard Schormann: Gebhardt. Handbuch der Deutschen Geschichte. Frühe Neuzeit bis zum Ende des alten Reiches (1495–1806)., Konfessionelles Zeitalter 1555–1618; Dreißigjähriger Krieg 1618–1648, S. 205–279.

Zitierweise

<<Autor>>, «Westfälischer Frieden», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 19.6.2025.