Zehnt

Autor: Alois Niederstätter | Stand: 31.12.2011

Der Zehnt (lateinisch decima, census) ist eine ursprünglich der Kirche zustehende Naturalabgabe von allen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (ursprünglich der zehnte Teil), die als Reallast auf Grund und Boden lag. Er musste von demjenigen abgeführt werden, der das Gut bestellte. Bereits das churrätische Reichsgutsurbar (um 843) nennt Zehntrechte in Liechtenstein. Ab dem Hochmittelalter existierten territorial abgegrenzte, zu den jeweils bezugsberechtigten Pfarrkirchen gehörende Zehntsprengel. Der Zehnt galt nunmehr als Gegenleistung für Seelsorge und Spende der Sakramente. Über das Eigenkirchenwesen (→ Eigenkirche) bzw. die Patronatsrechte kamen Zehntrechte trotz wiederholter Verbote in Laienhand und erlangten grosse Bedeutung für die weltliche Herrschaftsausübung.

Es wurde zwischen dem Grosszehnt (vom Getreide) und dem Kleinzehnt (von Gartenprodukten, Baumfrüchten und Wein) unterschieden. Vom Vieh war der Blutzehnt zu entrichten, der aber zumindest in der frühen Neuzeit keine besondere Rolle mehr spielte. Neu erschlossene Güter (Novalien) unterlagen dem Novalzehnt. Bei der Getreideernte musste jede elfte Garbe abgeliefert, bei Mais und Kartoffeln jede elfte Zeile für den Bezugsberechtigten ausgeschieden werden. Über Zehntrechte in Liechtenstein verfügten Mitte des 19. Jahrhunderts v.a. die jeweiligen Pfarrpfründen (bzw. die Vaduzer Kuratiepfründe) und die Landesherrschaft, ausserdem das Churer Domkapitel (in Schaan), das österreichische Aerar (Mauren, Gamprin, Ruggell, Schellenberg), der Landesfonds für kirchliche Zwecke (Eschen) und vereinzelt die Gemeinden (v.a. in Triesen); bis zu ihrer Aufhebung Anfang 19. Jahrhundert waren auch die Klöster Pfäfers (Eschen), St. Luzi in Chur (Gamprin, Ruggell, Schellenberg), St. Johann im Thurtal (Schaan) und das Priorat St. Johann in Feldkirch (Mauren) wichtige Zehntherren.

Die unentgeltliche Befreiung vom Novalzehnt erfolgte 1848 (bestätigt 1852). 1864 verabschiedete der Landtag das Zehntablösungsgesetz. Die Ablösung erfolgte gemeindeweise zum 20-fachen jährlichen Zehntertrag.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Zehnt», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.