
Zivilschutz
Autor: Donat Büchel | Stand: 31.12.2011
Der Zivilschutz umfasst die Gesamtheit der nichtmilitärischen Massnahmen zum Schutz von Bevölkerung, Gebäuden und Kulturgütern vor Kriegseinwirkungen und Katastrophen sowie zur Beseitigung von deren Folgen. Die atomare Bedrohung im Kalten Krieg führte in Liechtenstein v.a. ab den 1960er Jahren zum Aufbau des Zivilschutzes, u.a. durch den Bau öffentlicher Schutzräume, die Ausbildung von Samaritern und Feuerwehrleuten und die Anlage von Notvorräten. 1962 wurde die Einführung eines Zivilschutzgesetzes in einer Volksabstimmung abgelehnt. 1971 erfolgte die Schaffung der Dienststelle für Zivilschutz und Kriegsvorsorge, die 1975 in ein Amt umgewandelt wurde (1978–2007 Amt für Zivilschutz und Landesversorgung AZSLV, seit 2007 Amt für Bevölkerungsschutz).
Gemäss Feuerwehrgesetz (1990) ist der Staat bzw. das AZSLV für die Ausbildung der Feuerwehren, Hilfs- und Rettungsorganisationen zuständig. Es hat im Auftrag der Regierung Aufsichtskompetenz – insbesondere über die Feuerwehr – und erstattet darüber jährlich Bericht. Neben Feuerwehren und Samaritern waren 2006 in Liechtenstein rund 120 Personen in sechs Zivilschutzgruppen der Gemeinden und drei Spezialgruppen des Lands tätig.
Archive
- Liechtensteinischer Landesarchiv, Vaduz (LI LA).
Zitierweise
<<Autor>>, «Zivilschutz», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.