Zollwesen

Autoren: Klaus Biedermann, Gerda Leipold-Schneider | Stand: 31.12.2011

Zölle sind Abgaben, die von Herrschaftsträgern (in der Neuzeit von Staaten) bei der Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Waren erhoben werden. Sie sind von fiskalischer und wirtschaftspolitischer Bedeutung (→ Steuern und Abgaben; → Aussenwirtschaft).

Bis 1919

Das Zollregal, ursprünglich ein königliches Reservatrecht, wird im Gebiet des heutigen Liechtenstein ab dem 14. Jahrhundert als Bestandteil landesherrlicher Rechte erwähnt. Die Zollstationen lagen bis ins 19. Jahrhundert nicht an den Grenzen, sondern im Landesinnern an der Landstrasse und den sogenannten Anhangstrassen, die in die benachbarte Schweiz führten. Bis 1852 galten Zölle v.a. als herrschaftliche Einnahmequelle (Fiskalzoll), während ihre handelspolitische Funktion nur insofern Beachtung fand, als der für das Transportgewerbe (→ Transportwesen) wichtige Durchgangsverkehr nicht durch zu hohe Tarife gehemmt werden sollte.

Die bedeutendste Zollstation befand sich seit dem Mittelalter in Vaduz, vorerst bei der Kapelle St. Florin, ab dem 17. Jahrhundert in der herrschaftlichen Taverne zum «Adler». Hier wurde primär der Verkehr auf der Nord-Süd-Achse erfasst. Während der 1360 erstmals urkundlich erwähnte (Haupt-)Zoll in Vaduz kontinuierlich bis 1848 existierte, kam es bei den Nebenzollämtern, die auch den Ost-West-Verkehr kontrollierten, mehrmals zu Aufhebungen, Verlegungen oder Neugründungen. Seit dem Mittelalter sind Zollstationen in Balzers (um 1390) und auf Rofaberg (Eschen) belegt. Mitte des 18. Jahrhunderts gab es Nebenzollämter in Ruggell (Landzoll und Rheinzoll für die auf dem Rhein geflössten Waren), Balzers, Mäls und Rofaberg.

Neben dem Warenzoll (Transit-, Ein- und Ausfuhrzoll) bestand bis 1870 auch ein Wegzoll, das sogenannte Weggeld. 1750–81 wurden einzig auf Rofaberg bescheidene Weggeldsummen eingezogen. Nach Erlass einer neuen Weggeldordnung 1782 gab es Weggeldstationen in Rofaberg (bis 1785), Vaduz (bis 1791), Balzers und Schaanwald. Die liechtensteinische Bevölkerung war innerhalb des Lands von Weggeldzahlungen befreit. Zoll- und Weggeldeinnehmer amteten in Personalunion, führten meist ein bei den Stationen gelegenes Wirtshaus und waren mitverantwortlich für den Strassenunterhalt. Die Ämter wurden vom Landesherrn in Pacht vergeben.

Gemäss der ältesten überlieferten Zolltabelle der Grafschaft Vaduz von 1552 mussten u.a. Nahrungsmittel, Tiere, tierische und pflanzliche Produkte, Kleidung, diverse Gebrauchsgegenstände usw. verzollt werden; Juden hatten den diskriminierenden sogenannten Würfelzoll zu entrichten. Im 17. und 18. Jahrhundert erlassene, neue Tariftabellen hielten die Abgaben niedrig, um den Durchgangsverkehr nicht an die schweizerische Talseite zu verlieren.

Nach dem Ausbau der Landstrasse 1770–82 erfolgte 1791 eine Reorganisation des Zollwesens. Die Tarife wurden angepasst, die Zöllner erhielten Dienstvorschriften, der Hauptzoller in Vaduz musste neu ein «Tagebuch» führen. Zur besseren Kontrolle wurden den Fuhrleuten beim Betreten des Lands nummerierte Zollscheine («Zollpolleten») ausgestellt, die Auskunft über Datum, Waren, bezahlte Gebühren usw. gaben; sie mussten beim Zollamt Vaduz vorgewiesen und beim Verlassen des Lands abgegeben werden. Die Weggeldeinnehmer in Balzers und Schaanwald hatten als sogenannte Wehrzoller die nicht durch den Vaduzer Hauptzoll gehenden Waren zu kontrollieren. Schliesslich sollte die Trennung von Zollstube und Wirtshaus den Gefälligkeiten der Zöllner (die oft zugleich Wirte waren) gegenüber ihren Gästen Vorschub leisten.

Nach der Erlangung der staatlichen Souveränität und dem Wegfall zollpolitischer Vorschriften des Deutschen Reichs 1806 erfolgte 1808 eine erneute Reform des liechtensteinischen Zollwesens. Es entstanden neue Grenzzollämter in Balzers (für die Rheinquerung bei Mäls-Trübbach), Schaan (für den Rheinfährverkehr nach Burgerau) und Schaanwald (1821–34 nach Nendeln und Mauren verlegt). Ein neuer «Consumzoll» erfasste v.a. Salz und Tabak sowie weitere «Luxusgüter». Die Tarife wurden nur leicht angehoben, um Verkehr, Landesversorgung und Handel nicht zu gefährden. Mit den Reorganisationen von 1791 und 1808 folgte Liechtenstein zaghaft und verspätet dem europäischen Trend, Zollstationen an die Landesgrenzen zu verlegen, aber erst 1852 wurde das Grenzzollsystem vollständig eingeführt (→Grenzübergänge).

Die Zolleinnahmen erhöhten sich 1750–1848 stetig (am stärksten beim Hauptzoll Vaduz), ab dem späteren 18. Jahrhundert auch die Weggeldeinnahmen. Unter den Nebenzollämtern fielen lediglich Ruggell und ab 1837 die neue Zollstation Bendern stärker ins Gewicht. In den Hunger- und Krisenjahren 1771–72 und 1816–17 waren die Zolleinnahmen überdurchschnittlich hoch, musste doch die Bevölkerung von aussen mit Nahrungsmitteln versorgt werden. Hingegen liessen Tierseuchen und Kriegseinflüsse die Zoll- und Weggeldeinnahmen sinken, während der Koalitionskriege besonders 1796, 1799 und 1800. 1806–14 hemmten die viel höheren bayerischen Zolltarife den Grenzverkehr zwischen Liechtenstein und dem zu Bayern gehörenden Vorarlberg.

Die Zoll- und Weggelder flossen als Herrschaftsregale in die fürstliche Privatkasse, die Zollverwaltung oblag dem fürstlichen Rentamt. 1846 überliess Fürst Alois II. die Überschüsse dem Land und erklärte während der Revolution von 1848 die Zoll- und Weggeldgefälle zu Staatseinkommen. Trotz der geringen Erträge bildeten diese Gelder wesentliche Einnahmen.

Die Schaffung grösserer, einheitlicher Zollräume in den Nachbarländern – Aufhebung der Zollgrenzen zwischen Tirol und Vorarlberg 1826, Deutscher Zollverein 1834 (an dem Liechtenstein und Österreich nicht teilnahmen), Aufhebung sämtlicher interkantonaler Zollgrenzen im neu gebildeten schweizerischen Bundesstaat 1848 – bedrängte Liechtenstein zusehends. Das Land war durch die im frühen 19. Jahrhundert noch erhöhten Zollmauern gegen Österreich und Graubünden wirtschaftlich isoliert, was den Import von Nahrungsmitteln, den Export eigener landwirtschaftlicher Produkte und die Entwicklung von Gewerbe und Industrie behinderte. Eine gewisse Entlastung brachten die etwas tieferen Tarife des Kantons St. Gallen. Nach Bittgesuchen der liechtensteinischen Bevölkerung bat Fürst Johann I. Österreich 1825, 1831 und 1835 vergeblich um eine Herabsetzung des österreichischen Einfuhrzolls auf Vieh und Wein bzw. um eine generelle Senkung der österreichischen Zölle. 1847 ersuchte Fürst Alois II. um den Anschluss Liechtensteins an das österreichische Zollgebiet, was 1848 auch von der liechtensteinischen Bevölkerung gefordert wurde. Zögerten die revolutionären Ereignisse eine Lösung für Liechtenstein vorerst hinaus, führten die 1850 in Gang gekommenen Verhandlungen mit Österreich indes am 5.6.1852 zu einem Vertragsabschluss: Liechtenstein trat, vorerst bis 1863, dem österreichischen Zoll- und Steuergebiet bei.

Der österreichisch-liechtensteinische Zoll- und Steuervereinsvertrag von 1852 öffnete Liechtenstein den grossen österreichischen Wirtschaftsraum und schuf freien Verkehr für Arbeitsuchende, Gewerbe- und Handelsleute zwischen beiden Staaten. Die bisherigen liechtensteinischen Zölle und indirekten Steuern wurden aufgehoben, mit Ausnahme des Rheinzolls in Ruggell, der Salzsteuer und des Weggelds. Grenzzollämter zur Schweiz wurden in Balzers (Nebenzollamt I. Klasse) und in Bendern (II. Klasse) eingerichtet. Zolltafeln und Schlagbäume hatten die liechtensteinischen Landesfarben blau-rot. Die Zollverwaltung besorgten österreichische Beamte, die von Österreich ernannt und besoldet wurden und österreichische Uniformen mit liechtensteinischen Hoheitszeichen trugen. Sie mussten dem liechtensteinischen Fürsten Treue und Gehorsam schwören. Erträge aus Zöllen und indirekten Steuern wurden nach einem genauen Schlüssel zwischen beiden Staaten aufgeteilt. Liechtenstein erhielt ein jährliches Mindesteinkommen von 2 Gulden pro Einwohner und beteiligte sich an den Zollverwaltungskosten mit 10 % seines Anteils. Zudem verpflichtete sich Liechtenstein zur Übernahme des künftigen österreichischen Gewichts-, Mass- und Münzsystems. Der Zollvertrag hatte für Liechtenstein 1852–1914 existenzielle Bedeutung. Er trug massgeblich zu der in den 1860er Jahren einsetzenden Industrialisierung bei und verbesserte dank den neuen Einnahmen aus dem liechtensteinischen Zollanteil die Lage des öffentlichen Haushalts wesentlich.

Allerdings erschwerte der Zollvertrag die wirtschaftlichen Beziehungen zur Schweiz, da von den fünf Fähren über den Rhein nur die beiden in Mäls und Bendern eine Zollstätte erhielten und damit dem Warenverkehr dienten. Durch die hohen österreichischen Zollsätze sahen sich zudem das Gewerbe im Handel und die Konsumenten im Zugang zu den oft billigeren Lebensmitteln in der Schweiz behindert. Als 1863 die Erneuerung des Zollvertrags anstand, waren Teile der liechtensteinischen Bevölkerung dagegen und plädierten stattdessen für einen Zollvertrag mit der Schweiz. Österreich machte Zugeständnisse, u.a. wurden 1864 zusätzliche Zollämter II. Klasse in Schaan und Vaduz eröffnet. Das war bedeutsam, da Liechtenstein für seine Hauptprodukte Vieh und Wein aufgrund der österreichischen Konkurrenz auf den Export in die Schweiz angewiesen war. Bei der Vertragserneuerung 1876 wurde eine automatische Verlängerung um zwölf Jahre vereinbart, sofern nicht ein Jahr vor Ablauf die Kündigung erfolgte. Die liechtensteinische Verwaltungskostenpauschale wurde auf 25 % erhöht, in der Additionalkonvention 1888 aber wieder auf 17 % gesenkt.

Der Erste Weltkrieg führte in Liechtenstein aufgrund der weiterhin bestehenden Zollunion mit Österreich-Ungarn zum wirtschaftlichen Notstand. Die auch Liechtenstein treffende Handelssperre der Alliierten, Lebensmittel- und Rohstoffmangel, der Zusammenbruch der Industrie, Arbeitslosigkeit, Währungsverlust (Kronen-Inflation) und erhöhte Steuerabgaben liessen die Bindung an Österreich als grosse Belastung empfinden. Zusätzlich wurde das Zollwesen durch den während und nach dem Ersten Weltkrieg (besonders 1919) blühenden Schmuggel beeinträchtigt. Der liechtensteinische Landtag beschloss am 2.8.1919 die Aufkündigung des Zollvertrags mit Österreich-Ungarn. Die Loslösung vom österreichischen Währungs- und Wirtschaftssystem war auch von der Hoffnung getragen, durch eine wirtschaftliche Neuorientierung einen politischen Neubeginn zu initiieren.

Klaus Biedermann

Nach 1919

Als Folge der Aufkündigung des Zollvertrags mit Österreich-Ungarn wurde Liechtenstein am 1.9.1919 ein zwischen zwei Zollgrenzen liegendes eigenständiges Zollgebiet. Da dieser Zustand für das Land eine erneute wirtschaftliche Isolation bedeutete, kam es zu Bestrebungen um einen Anschluss an das schweizerische Zollgebiet. Erste Kontakte mit der Schweiz in dieser Angelegenheit fanden am 23./24.1.1920 statt, und am 16.2.1920 suchte die liechtensteinische Regierung beim schweizerischen Bundesrat offiziell um die Aufnahme von Zollvertragsverhandlungen an. Die Verhandlungen zogen sich, bedingt durch die Komplexität der Materie wie auch durch Widerstände im benachbarten St. Galler Bezirk Werdenberg, bis 1923 hin. Am 29.3.1923 schlossen die Schweiz und Liechtenstein den Zollanschlussvertrag, der am 1.1.1924 in Kraft trat. Bereits am 27.8.1920 hatte Liechtenstein den Schweizer Franken als Zahlungsmittel für sämtliche Steuern, Gebühren, Taxen und Bussen eingeführt, und am 10.11.1920 war ein am 1.2.1921 in Kraft getretener Vertrag mit der Schweiz betreffend die Besorgung des Post-, Telegrafen- und Telefondienstes gefolgt.

1924 wurden zwei im Zusammenhang mit dem Zollanschlussvertrag notwendig gewordene liechtensteinische Gesetze erlassen: zum einen die Einführung der Frankenwährung, zum anderen nähere Einführungsbestimmungen zum Zollanschlussvertrag. Die wichtigsten Verträge zwischen Liechtenstein und der Schweiz seit dem Abschluss des Zollanschlussvertrags betreffen das Post- und Fernmeldewesen (1978), den Patentschutz (1980) und die Währung (1981).

Der Zollanschlussvertrag trug zur Linderung der prekären wirtschaftlichen Situation Liechtensteins in der Zwischenkriegszeit bei. In den 1920er Jahren deckten die Einnahmen aus dem Vertrag etwa ein Viertel des liechtensteinischen Staatshaushalts. Das starke Wachstum des Industriesektors ab den 1940er Jahren und der dadurch in Gang gesetzte wirtschaftliche Aufschwung Liechtensteins in der Nachkriegszeit sind auch auf die mit den Schweizer Verträgen geschaffenen günstigen Rahmenbedingungen zurückzuführen.

Liechtenstein hat mit dem Abschluss des Zollanschlussvertrags auf einen Teil seiner Souveränität verzichtet. Aufgrund dieses Vertrags finden automatisch alle von der Schweiz mit dritten Staaten abgeschlossenen Handels- und Zollverträge auf Liechtenstein Anwendung. Auf diese Weise kam es 1960 zum Beitritt zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und am 22.7.1972 durch ein Zusatzabkommen zum Beitritt zu dem am gleichen Tag zwischen der Schweiz und den Europäischen Gemeinschaften abgeschlossenen Abkommen.

Seit 1991 ist Liechtenstein Vollmitglied der EFTA, und nach der Volksabstimmung vom 9.4.1995 erfolgte der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Da ein Beitritt Liechtensteins zu internationalen Verträgen oder Organisationen, denen die Schweiz nicht angehört, laut Zollanschlussvertrag einer bilateralen Vereinbarung bedarf, trat Liechtenstein dem EWR endgültig erst am 1.5.1995 bei. Wegen der weiterhin offenen Grenze zur Schweiz verpflichtete sich Liechtenstein, zur Verhinderung eines illegalen Umgehungsverkehrs von Waren aus dem EWR-Raum über Liechtenstein in die Schweiz ein Marktüberwachungs- und Kontrollsystem zu schaffen. Zudem wurde die Einrichtung eines liechtensteinischen Amts für Zollwesen erforderlich (seit 2007 Amt für Handel und Transport). Dessen Aufgaben regeln das Gesetz über das Zollwesen sowie Durchführungsverordnungen und weitere Gesetze (Verordnung über das Amt für Handel und Transport, Verordnung über das Ursprungswesen, Gesetz und Verordnung über den Bezug von Salz aus dem EWR, Gesetz über die Verkehrsfähigkeit von Waren). Die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen betrafen neben dem Zollanschlussvertrag das Heilmittel-Konkordat von 1971, den Patentschutzvertrag von 1978 sowie die beiden Vereinbarungen von 1963 über die Handhabung der Fremdenpolizei für Drittausländer im Fürstentum Liechtenstein und über die Rechtsstellung der beiderseitigen Staatsangehörigen im anderen Vertragsstaat.

Neben den genannten bedeutsamsten Mitgliedschaften können eine ganze Reihe weiterer Wirtschaftsabkommen genannt werden, denen Liechtenstein beigetreten ist. Zu diesen gehören die Welthandelsorganisation (WTO), die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und die Konferenz Europäischer Verkehrsminister (CEMT/ECMT).

Am 28.2.2008 unterzeichnete Liechtenstein das Schengen/Dublin-Abkommen, das die Personen-Grenzkontrollen unter den Mitgliedsstaaten beseitigt und durch strenge Kontrollen der Aussengrenzen, innerstaatliche Zoll- und Polizeikontrollen sowie einen elektronischen Fahndungsverbund (Schengener Informationssystem) ersetzt. Bis zu dessen Inkrafttreten für Liechtenstein (am 19.12.2011) wurde neben der Grenze zu Österreich auch jene zur Schweiz (Schengen-Mitglied seit 2008) zur Schengen-Aussengrenze. Durch geeignete Massnahmen wurde die Grenze zur Schweiz offen gehalten.

Gerda Leipold-Schneider

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Zollwesen», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.

Medien


ZUR VERTIEFUNG
Kündigung des Zollvertrags mit Österreich-Ungarn, 1919

Zum Schutz der Grenzen zur Schweiz und zu Österreich stellte Liechtenstein 1919 eine eigene Grenzwache auf (und nicht schon 1917, wie auf dem Foto steht). Die Grenzwächter trugen zur Erkennung eine blaurote Armbinde und später eine Dienstmütze (Liechtensteinisches LandesMuseum).