
Zweiter Weltkrieg
Autor: Peter Geiger | Stand: 31.12.2011
Der Zweite Weltkrieg begann am 1.9.1939 mit dem Angriff Hitlerdeutschlands auf Polen und endete in Europa mit der deutschen Kapitulation am 8.5.1945 und im ostasiatisch-pazifischen Raum mit der japanischen Kapitulation am 2.9.1945. Die grossen Kriegsgegner waren die Achsenmächte einerseits (Deutschland, Italien ab 1940 und Japan ab 1941) und die Alliierten andererseits (Grossbritannien, Frankreich, ab 1941 Sowjetunion und USA), dazu zahlreiche Verbündete beider Seiten. Nach grossflächigen Siegeszügen der Achsenmächte wendete sich das Kriegsgeschehen ab 1942 zu ihren Ungunsten. Der Zweite Weltkrieg war ein von den Achsenmächten entfesselter Eroberungs-, Weltanschauungs- und Vernichtungskrieg.
Liechtenstein war im Zweiten Weltkrieg von Krieg und Anschluss an Hitlers Grossdeutschland bedroht. Wie nie mehr seit den napoleonischen Koalitionskriegen musste die Bevölkerung um Leben, Habe und Identität fürchten, von aussen und innen. Das Land blieb verschont, selbst unbewaffnet und neutral, im Schutzschatten der neutralen Schweiz, gerettet durch den Sieg der alliierten Armeen über Deutschland. Der Krieg berührte alle Bereiche.
Innenpolitik
In der Kriegszeit wirkten Fürst Franz Josef II. und die beiden Regierungsparteien FBP und VU pragmatisch zusammen. Die Volksdeutsche Bewegung in Liechtenstein (VDBL) vergiftete ab 1940 und bis zum Kriegsende das innenpolitische Klima und belastete die Aussenpolitik. Ziele der VDBL waren die nationalsozialistische Umgestaltung Liechtensteins und der Anschluss an Deutschland. Die VDBL suchte ihre Gesinnung mit Flugblättern (1940), der Zeitung «Der Umbruch» (1940–43), Hitler-Gruss, Hakenkreuzabbrennen, Beschimpfungen und Tätlichkeiten durchzusetzen. Mit NS-Gegnern gab es öfter Schlägereien. Organisiertes öffentliches Auftreten war der VDBL durch das Verbot von Versammlungen, Marschieren, Uniformen, politischer Abzeichen, Fahnen oder Feuerabbrennen verwehrt. Doch schritt die Regierung nicht zur Auflösung der VDBL, sie wollte eine «illegale» Bewegung vermeiden. Für die Selbständigkeit Liechtensteins standen Fürst, Regierung, Landtag, Geistlichkeit, Schule, Pfadfinder, Jungmannschaften und die grosse Mehrheit der Bevölkerung ein. Die offene Auseinandersetzung mit der VDBL wurde von der FBP und den Pfadfindern geführt, während sich die VU taktisch zurückhielt. Im Oktober 1940 wollte die überparteiliche «Nationale Bewegung» (Heimattreue Vereinigung Liechtenstein) durch Unterschriftensammlung möglichst viele Liechtensteiner auf die Selbständigkeit des Landes verpflichten. Die VU-Führung verweigerte sich dieser Aktion. Die 1943 anstehende Landtagswahl verschob der Fürst auf Wunsch beider Regierungsparteien durch Notverordnung. So wurde in schwieriger Zeit ein Wahlkampf zwischen FBP, VU und VDBL vermieden. Knapp vor dem Kriegsende wurde die Landtagswahl am 29.4.1945 nachgeholt. Im Wahlkampf spielte die VDBL keine Rolle mehr, wohl aber die von der FBP kritisierte weiche Haltung der VU gegenüber VDBL und «Umbruch» in der Kriegszeit. In dieser ersten echten Proporzwahl bestätigten die Wähler das seit 1939 bestehende Sitzverhältnis (8 FBP, 7 VU). Nach dem Waffenstillstand vom 8.5.1945 verbot die Regierung die VDBL und die auslanddeutsche NSDAP.
Die Gesetzgebung war durch den Krieg geprägt. Am 2.9.1939 erteilte ein Verfassungsgesetz der Regierung umfassende Vollmachten zur Anordnung kriegswirtschaftlicher Massnahmen. Solche äusserten sich in einer Vielzahl von Verordnungen und Erlassen. Ebenso erhielt die Regierung im Mai 1940 per Verfassungsgesetz ausserordentliche Vollmachten zur allfälligen Evakuierung von Bevölkerung, Vieh und Habe. Unzählige schweizerische Erlasse wurden übernommen, da Liechtenstein sich faktisch ganz in die schweizerische Kriegswirtschaft eingliedern und so die Landesversorgung durchweg gewährleisten konnte. Liechtensteinische Gesetze betrafen mehrfach die Landwirtschaft sowie u.a. die Bekämpfung der Tuberkulose (1941), die Unfall- und Krankenversicherung (1940, 1941, 1942, 1944, 1945), das Gemeindekassierwesen (1941), den Arbeiterschutz (1942), die Heimarbeit (1942), Denkmalschutz (1944), Fremdenverkehr (1944), Sanitätswesen (1945). Die vielen Regierungsverordnungen spiegeln die Kriegssituation: u.a. Verbote der ausländischen Hoheitszeichen, der Verbreitung von Gerüchten, der Störung von Ruhe und Ordnung (alle 1940) sowie der politischen Provokationen (1941), Pflicht der Schuljugend zum Gottesdienstbesuch (1940), Arbeitseinsatz in der Landwirtschaft (1941, 1943), Salzpreis (1941), Arbeitsdienstpflicht, Ackerbaustellen von Land und Gemeinden (beide 1942), ausländische Parteienvertreter bei Verfahren wegen politischer Delikte, Beschlagnahme der Heuvorräte (beide 1943), Milchversorgung, Waffengebrauch von Polizei und Hilfspolizei beim Grenzdienst (beide 1944), Zahlungsverkehr mit Deutschland und weiteren Ländern (1945).
Der Regierung und dem Personal von Land und Gemeinden gelang es trotz Überlastung, das Notwendige geordnet zu verwalten. Die seit 1933 bestehende Landespolizei (Sicherheitskorps) zählte sieben Polizisten. Hinzu kamen ab 1938 v.a. im Grenzschutz eingesetzte Hilfspolizisten. Ihre Anzahl wurde bis 1945 von 20 auf gut 50 Mann erhöht (→ Polizei).
Aussenpolitik
Am 30.8.1939 erklärte Liechtenstein seine Neutralität. Die Gefahr, von Krieg überzogen zu werden, bestand für den Fall, dass die Schweiz angegriffen würde. Im Mai und Juni 1940 war diese Gefahr im Zug des deutschen Westfeldzugs und Hitlers militärischer Anweisung zur Schweiz am höchsten. In den geheimen deutschen Operationsplänen gegen die Schweiz waren auch der deutsche Durchmarsch und die Besetzung Liechtensteins vorgesehen. Mitte Mai 1940 ergriffen Regierung und Gemeinden Evakuierungsvorbereitungen. Alliierte Flieger, vereinzelt auch deutsche, flogen im Krieg über Liechtenstein, in Verletzung des Luftraums. Ein amerikanischer Jagdpilot setzte im Februar 1945 seine Maschine auf eine Kiesbank im Rhein, er wurde der Schweiz übergeben. Aus Deutschland entflohene Kriegsgefangene wurden in der Regel der Schweiz übergeben, doch wurden mindestens drei nach Deutschland zurückgeschoben. In den letzten Kriegstagen Anfang Mai 1945 bestand die Gefahr, dass deutsche Truppen sich vor den nachrückenden Franzosen auf liechtensteinisches Gebiet zurückzögen. Die Regierung ersuchte die französischen Truppen um Hilfe und bereitete erneut die Evakuierung vor. Beides wurde nicht mehr nötig.
Die liechtensteinisch-schweizerische Grenze konnte 1939–48 nicht mehr frei überschritten werden, Inländer brauchten Ausweise, Ausländer Visa, schweizerische Grenzwacht und Heerespolizei kontrollierten die Grenze. Eine militärische Schutzgarantie durch die Schweiz für Liechtenstein gab es nicht. Dies bekräftigte der Bundesrat wiederholt. Die schweizerische Grenzwacht, welche gemäss Zollvertrag die liechtensteinisch-deutsche Grenze kontrollierte, hätte sich bei einem deutschen Angriff in die Schweiz zurückziehen müssen. Dennoch bedeutete die vertragliche und wirtschaftliche Einbindung des Fürstentums in die Schweiz einen existenziellen Schutzfaktor. Entsprechend pflegte und vertiefte die liechtensteinische Regierung die Beziehungen zur Schweiz. Dort aber wuchs 1940 v.a. wegen der VDBL-Umtriebe Misstrauen gegenüber der offiziellen Haltung Liechtensteins. Im Herbst 1940 strebte Liechtenstein ein neues Fremdenpolizeiabkommen an, es sollte den freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Schweiz jedoch forderte vorerst ultimativ ein öffentliches Bekenntnis der Liechtensteiner zur Schweiz. Dieses leisteten Fürst, Regierung und Regierungsparteien – ohne den Hintergrund öffentlich zu machen – am 5.11.1940 an einer Sitzung des Landtags. Damit war auch die VU-Führung wieder auf die Schweizer Partnerschaft eingeschwenkt, nachdem Regierungschef-Stellvertreter Alois Vogt noch bis zum Oktober 1940 insgeheim bei deutschen Parteistellen bezüglich einer wirtschaftlichen Umorientierung nach Deutschland sondiert hatte. Anfang 1941 öffnete das neue Fremdenpolizeiabkommen den liechtensteinischen Arbeitskräften den Zugang zur Schweiz.
Gegenüber Deutschland hielten Fürst Franz Josef und Regierungschef Josef Hoop eine freundlich-unverbindliche Diplomatie für gegeben. Hoop erregte im Dezember 1940 mit einem Liechtenstein-Vortrag in Stuttgart Argwohn, weil er den deutschen Truppen Respekt für ihre Siege zollte. Der Fürst sandte u.a. Hitler periodisch Glückwunschtelegramme, so zu Neujahr, zum Geburtstag und zum Ausgang des Attentats vom 20.7.1944; Hitler antwortete jeweils knapp. Die liechtensteinische Regierung gab die Einwilligung für ein Lager der auslandsdeutschen Hitlerjugend (HJ) aus der Schweiz im Steg (1941) und für ein Lager der deutschen «Kinderlandverschickung» (KLV) im «Kurhaus Gaflei» (August 1943 bis Februar 1944).
Fürst Franz Josef II. wohnte seit 1938 in Vaduz. Der Besitz des Fürstenhauses (Güter, Betriebe, Kunstsammlung) lag im deutschen Machtbereich in der «Ostmark» und im tschechischen «Protektorat». Franz Josef arrondierte einzelne dortige Betriebe durch Zukauf «arisierter» Firmen. Auf einigen fürstlichen Gütern leisteten Kriegsgefangene und 1944/45 jüdische KZ-Häftlinge aus Ungarn Zwangsarbeit. Der Fürst erreichte 1944/45 die Evakuierung der Mitglieder der fürstlichen Familie sowie des grössten Teils der Sammlungen des Fürsten von Liechtenstein nach Vaduz.
Fürst Franz Josef besuchte im November 1941 den italienischen König Viktor Emanuel III. und Papst Pius XII. und nahm in der zweiten Hälfte des Kriegs mit den diplomatischen Vertretungen Grossbritanniens und der USA in der Schweiz Kontakt auf. Ebenso vereinbarte er 1944 mit Bundesrat Marcel Pilet-Golaz die Wiedereröffnung der 1933 geschlossenen liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern. Da dieser Schritt nicht mit der Regierung abgesprochen war, kam es zu einem Zerwürfnis zwischen dieser und dem Fürsten. In Drittstaaten vertrat die Schweiz Liechtenstein weiterhin diplomatisch.
Im Februar 1945 wurde Liechtenstein wie die Schweiz in die aufgrund der alliierten Mission Currie erfolgende Sperrung deutsches Vermögen einbezogen, ebenso fand 1946 das mit der Schweiz geschlossene Washingtoner Abkommen Anwendung auf Liechtenstein. Alliiertes Interesse war auf Liechtenstein wegen des Verdachts der Verschiebung von NS-Raubgut und Nutzniesservermögen gerichtet. Solche Verdachtsmomente, welche 2001–05 auch von der «Unabhängigen Historikerkommission Liechtenstein Zweiter Weltkrieg» untersucht wurden, erhärteten sich nicht. Liechtenstein war seinerzeit als Finanzplatz oder als Umschlagplatz für Kunstwerte zu unbedeutend. Einige Firmen und Personen in Liechtenstein wurden wegen Zusammenarbeit mit Deutschland auf britische und amerikanische schwarze Listen gesetzt. Unter anderem in den USA und in England wurden einzelne liechtensteinische Neubürger deutscher Herkunft interniert, ihre Besitztümer beschlagnahmt. Über Liechtenstein lief Spionage, weil es eine weiche Stelle an der Schweizer Grenze bot und direkt vor der Schweizer Ostfestung Sargans lag. Vorab VDBL-Leute sowie einzelne Deutsche im Land und Schweizer im Grenzgebiet spionierten, denunzierten oder übermittelten Material an deutsche Stellen. Ein Liechtensteiner wurde im Juni 1944 in der Schweiz als Landesverräter hingerichtet, andere erhielten lange Haftstrafen.
Zur Wehrmacht in den Krieg eingezogen wurden über 120 in Liechtenstein wohnhafte deutsche Männer, etliche fielen. Weitere gut zwei Dutzend Deutsche rückten nicht ein, sie wurden als «Refraktäre» im Land geduldet. Schweizer wurden zum Aktivdienst aufgeboten. Gut 100 Liechtensteiner nahmen als Freiwillige am Hitlerkrieg teil, davon gegen 60 in der Waffen-SS, einige in der Wehrmacht sowie 30 noch kurz vor dem Kriegsende im «Volkssturm». Die meisten waren junge VDBL-Anhänger. Mindestens sechs Liechtensteiner fielen. Die Rückkehrer konnten, anders als in der Schweiz, strafrechtlich nicht belangt werden. Einige in die USA ausgewanderte Liechtensteiner kämpften auf Seiten der Alliierten.
In den letzten Kriegstagen entsandte die Schweiz 110 Grenzwachtrekruten zur verstärkten Grenzbewachung ins Land. Innert weniger Tage überschritten über 8000 Flüchtlinge, darunter befreite KZ-Insassen, die Grenze zu Liechtenstein. Behörden, das neu gegründete Liechtensteinische Rote Kreuz und die Pfadfinder versorgten die Ankommenden, bevor sie in die Schweiz weitergeleitet wurden. NS-Funktionäre oder Kollaborateure wie der französische Vichy-Ministerpräsident Pierre Laval wurden abgewiesen. Interniert wurden dagegen in Liechtenstein die noch fast 500 Personen umfassenden Reste der «1. Russischen Nationalarmee der Wehrmacht», die am 2./3. Mai 1945 die Grenzen überschritten.
Wirtschaft
In der Kriegszeit war Liechtenstein ganz in die schweizerische Kriegswirtschaft einbezogen. Wie dort wurden sukzessive fast alle Lebensmittel (ausgenommen Kartoffeln, Gemüse, Obst), Treibstoffe, Kohle, Kleider, Schuhe, Seife, Fahrradmäntel rationiert oder kontingentiert. Der private Autoverkehr wurde eingeschränkt, Lastwagen und Traktoren wurden teils auf Holzvergaser umgerüstet, Altstoffe zur Rohstoffgewinnung gesammelt und der schweizerische landwirtschaftliche Mehranbau (nach Plan Wahlen) wurde auch in Liechtenstein durchgeführt, organisiert durch Ackerbaustellen. Hunger gab es nicht. Die kriegswirtschaftlichen Notwendigkeiten wurden akzeptiert. Verstösse wie Nichtablieferung von Eiern, Handel mit Butter, Verkauf frischen Brots, nachlässige Verdunkelung ahndete die Regierung mit Bussen. Dem landwirtschaftlichen Landdienst unterzogen sich die jungen Männer ungern. Deutsche «Refraktäre» wurden zeitweilig zum landwirtschaftlichen Einsatz beordert. Die Nachfrage nach Arbeitskräften stieg erst ab 1941. Die Schweiz, das Reich und die Industrie benötigten Arbeiter. Im Herbst 1941 wurden drei metallverarbeitende Firmen gegründet: die Press- und Stanzwerk Eschen AG (Presta; ThyssenKrupp Presta AG), die Hilti Maschinenbau OHG (Hilti Aktiengesellschaft) in Schaan sowie die Präzisions-Apparatebau Vaduz (PAV). Hilti und Presta produzierten für die deutsche Rüstung, Letztere über die schweizerische Oerlikon-Bührle. In der Industrie waren 1941 gesamthaft 433 Personen (davon 299 weiblich) beschäftigt, 1943 mit 827 (422) fast doppelt so viele, im September 1945 noch 693 (289). Im Reich, wo die Männer an die Front befohlen wurden, arbeiteten zeitweilig über 500 Grenzgänger aus Liechtenstein. Im Gesellschaftswesen brach die Zahl der Gründungen ab 1938 massiv ein, die Zahl der Löschungen überstieg jene der Gründungen weit. Mehr Gründungen gab es wieder ab 1943, vorab wegen der in Liechtenstein vermeidbaren schweizerischen Kriegsgewinnsteuer. Die beiden liechtensteinischen Banken (Liechtensteiner Landesbank und Bank in Liechtenstein) blieben klein. In der Kriegszeit betrug die Inflation im Gebiet des Schweizer Frankens und damit auch in Liechtenstein rund 50 %.
Gesellschaft und Kultur
Das gesellschaftliche und kulturelle Leben war in der Kriegszeit eingeschränkt. Der Kriegsverlauf wurde mit Sorge verfolgt. Das «Liechtensteiner Volksblatt» verlor den Optimismus nie, dass das Dritte Reich nicht gewinnen werde, das «Liechtensteiner Vaterland» stellte sich 1940–42 eher auf ein deutsches «neues Europa» ein, der «Umbruch» gab sich von Hitlers Sieg überzeugt. Hitleranhänger hörten den Reichssender, die Mehrheit der Radiohörer aber vorab Radio Beromünster, manche auch BBC. Das seit 1939 betriebene Kino in Vaduz war deutschfreundlich ausgerichtet, indes unterlagen Filme und Filmwochenschau der schweizerischen Zensur. Die Kinos in Buchs und Feldkirch zogen liechtensteinische Besucher an. Für die Deutschen in Liechtenstein organisierte die «Deutsche Kolonie» Propagandafilme und Vorträge von «Reichsrednern»; Nichtdeutschen verbot die Regierung den Zutritt.
In der Kriegszeit wurde mehr gebetet, so auch öffentlich jeden Abend im Kloster St. Elisabeth in Schaan um Frieden. Am 25.3.1940 stellte Fürst Franz Josef bei der Kapelle Maria zum Trost auf Dux, Schaan, das Land feierlich unter den Schutz der Gottesmutter. Der durch religiöse Hoffnung gestützte patriotische Zusammenhalt der liechtensteinischen Bevölkerung wurde symbolisch durch die jährliche Feier am 15. August, dem Vorabend des Geburtstags des Fürsten Franz Josef, zum Ausdruck gebracht. Ab 1940 war der 15. August Staatsfeiertag. Ähnliche Selbstvergewisserung erlebte Liechtenstein mit der 1943 begangenen Heirat von Fürst Franz Josef mit Gräfin Gina von Wilczek.
Während des Kriegs lebten im Land rund 120 jüdische Flüchtlinge, auf Weiterreise wartend, die meisten deutscher oder österreichischer Herkunft, ab 1941 staatenlos, teils mittellos, in ständiger Angst vor dem nahen Hitlerreich. Sie konnten keine Arbeit annehmen, welche Einheimische konkurrenziert hätte, wohl aber Betriebe gründen, die Arbeit schufen. Die Regierung schrieb ihnen die Mitgliedschaft im 1940 gegründeten «Hilfsverein der Juden in Liechtenstein» vor. Während des Zweiten Weltkrieges gelangten nur noch wenige Flüchtlinge nach Liechtenstein. Die meist aus städtischem Umfeld ins dörflich-bäuerliche Liechtenstein kommenden Juden wurden von der Bevölkerung menschlich aufgenommen, doch galten sie als Fremde und waren öfter üblen Anfeindungen von Nationalsozialisten ausgesetzt (→ Antisemitismus).
Normalisierung und Nachwirkungen
Die Kriegswirtschaft konnte im Einklang mit der Schweiz nach dem Kriegsende 1945 nur langsam abgelöst werden. Die letzten Rationierungen wurden 1948 aufgehoben. Die Regierung trat im Sommer 1945 zurück. Auslösend war das auf 1944 zurückgehende Zerwürfnis zwischen dem Fürsten und Regierungschef Hoop in der Gesandtschaftsfrage, letzten Anlass bot die von Hoop heimlich geduldete Anwesenheit des deutschen Parteifunktionärs und Hoop-Vertrauten Hermann Sieger. Der Regierungsablösung stand auch der Gedanke Pate, neue Personen sollten Liechtenstein in die Nachkriegszeit führen. Neuer Regierungschef wurde Alexander Frick (FBP), der aktiv gegen die Nationalsozialisten gewirkt hatte, Regierungschef-Stellvertreter wurde der langjährige Regierungssekretär Ferdinand Nigg (VU). Nach dem Waffenstillstand 1945 verlangten NS-Gegner, die in Schaan symbolisch einen Galgen aufstellten, eine politische «Säuberung», nämlich die Bestrafung von Putschisten, VDBL-Führern sowie «Umbruch»-Leuten, ebenso kritisierten sie NS-Sympathisanten aus der VU-Spitze. Die Regierung wies Deutsche, die als NS-Funktionäre tätig gewesen waren, aus, suspendierte einzelne Lehrer, setzte sonst aber auf Befriedung und Reintegration. Gegen die Führer des gescheiterten Anschlussputsches von 1939 sowie den VDBL-Landesleiter Alfons Goop wurden 1946 mehrjährige Gefängnisstrafen verhängt. Ebenso kam es zu Urteilen wegen verbotenen Nachrichtendienstes für Deutschland. 1946 geriet die Koalition in eine Krise, als deutsche Dokumente Nachrichtenkontakte des ehemaligen Regierungschef-Stellvertreters Alois Vogt zur Gestapo offenbarten. Knapp wurden eine von FBP-Seite erwogene Ministeranklage und eine von VU-Seite angedrohte Koalitionsaufkündigung vermieden.
Quellen
- Liechtenstein 1938–1978. Bilder und Dokumente, hg. von der Fürstlichen Regierung, Redaktion: Norbert Jansen, Robert Allgäuer, Vaduz 1978.
- Die schweizerische Kriegswirtschaft 1939–48, Bericht des eidg. Volkswirtschafts-Departementes, Bern 1950.
- Rechenschaftsbericht der Regierung an den Hohen Landtag, Vaduz 1939–1948.
Literatur
- Peter Geiger: Kriegszeit. Liechtenstein 1939 bis 1945, 2 Bände, Vaduz/Zürich 2010.
- Peter Geiger, Arthur Brunhart, David Bankier, Dan Michman, Carlo Moos, Erika Weinzierl: Fragen zu Liechtenstein in der NS-Zeit und im Zweiten Weltkrieg: Flüchtlinge, Vermögenswerte, Kunst, Rüstungsproduktion. Schlussbericht der Unabhängigen Historikerkommission Liechtenstein Zweiter Weltkrieg, Vaduz/Zürich 2005.
- Erich Maylahn: Alphotel Gaflei. Das KLV-Lager 93 im Fürstentum Liechtenstein. Essener Volksschüler in der Kinderlandverschickung 1943–1944, Bochum 2005.
- Peter Geiger: Eine Liechtensteinerin im KZ, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 103 (2004), 97–135.
- Peter Geiger: Krisenzeit. Liechtenstein in den Dreissigerjahren 1928–1939, 2 Bände, Vaduz/Zürich 1997, 22000.
- Jürgen Schremser: «Der einzige Mann, der die Sache auf sich nehmen könnte ...». Zur Rolle von Dr. Alois Vogt in den liechtensteinisch-deutschen Beziehungen 1938 bis 1945, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 98 (1999), S. 49–108.
- Klaus Urner: «Die Schweiz muss noch geschluckt werden!» Hitlers Aktionspläne gegen die Schweiz. Zwei Studien zur Bedrohungslage der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, Zürich 1998.
- Andreas Bellasi, Ursula Riederer: Alsleben, alias Sommerlad: Liechtenstein, die Schweiz und das Reich, Zürich 1997.
Medien
ZUR VERTIEFUNG
75 Jahre Kriegsende, 1945
Zitierweise
<<Autor>>, «Zweiter Weltkrieg», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 14.2.2025.