Öffnungsvertrag

Autor: Karl Heinz Burmeister | Stand: 31.12.2011

Am 2.5.1505 schlossen Ludwig von Brandis und König Maximilian I. für das Haus Österreich einen ewigen Öffnungs- und Erbschirmvertrag, durch den der Brandiser mitsamt seinen «Landen und Leuten der Herrschaften Vaduz und Schellenberg» unter den Schutz des Hauses Österreich gestellt wurde. Im Gegenzug verpflichtete sich Ludwig, gegen eine jährliche Zahlung von 200 Gulden dem König und seinen Truppen sein Schloss Vaduz offen zu halten. Es handelt sich um ein Verteidigungsbündnis mit gegenseitigen Hilfsverpflichtungen, durch welches das Haus Österreich die reichsfreie Zone zwischen dem habsburgischen Gebiet und der Eidgenossenschaft unter seine Kontrolle brachte. Die Herren von Vaduz waren fortan polititisch und militärisch noch enger an das Haus Österreich gebunden. Die Zahlungen wurden 1616 eingestellt.

Hintergrund des Öffnungsvertrags ist der Schwabenkrieg von 1499, in dem sich Gutenberg und Feldkirch behaupten konnten, Maienfeld und Vaduz aber überrannt wurden. Die Verteidigung Tirols musste durch einen Öffnungsvertrag, wie er von Österreich auch in Schwaben abgeschlossen worden war, und den Ausbau der Befestigungen in Vaduz und Maienfeld auf eine neue Basis gestellt werden. Ludwig von Brandis konnte den Wiederaufbau von Vaduz ohne österreichische Hilfe nicht finanzieren. Ein ähnlicher Öffnungsvertrag über die Herrschaft Maienfeld konnte trotz hoher österreichischer Anzahlung nicht umgesetzt werden, da die Erben Sigmunds II. von Brandis die Herrschaft Maienfeld 1509 an die Drei Bünde verkauften.

Quellen

Literatur

  • Heinz Noflatscher: Liechtenstein, Tirol und die Eidgenossen, in: Liechtenstein – Fürstliches Haus und staatliche Ordnung. Geschichtliche Grundlagen und moderne Perspektiven, hg. von Volker Press und Dietmar Willoweit, Vaduz/München/Wien 1987, 21988, S. 129–162. bes. 136f.
  • Otto Seger: Aus den Zeiten des Herrschaftsübergang von Brandis zu Sulz und von Sulz zu Hohenems, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 60 (1960), S. 21–70, bes. S. 30–34.
  • Joseph Ospelt: Aus der Rentamtsrechnung für 1786, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 48 (1948), S. 5–51, hier 15.
  • Placid Bütler: Die Freiherren von Brandis, in: Jahrbuch für Schweizer Geschichte, Bd. 36 (1911), S. 145–148.

Zitierweise

<<Autor>>, «Öffnungsvertrag», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 8.7.2025.