Alters- und Pflegeheime

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Autorin: Julia Frick | Stand: 31.12.2011

Altersheime bieten alten, nicht auf intensive Pflege angewiesenen Menschen eine stationäre Versorgung (Wohnraum, Kost). Pflegeheime dienen der dauernden stationären Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Personen. Vier der fünf in Liechtenstein ab 1975 entstandenen Heime für alte Menschen umfassen beide Funktionen.

Vor dem ersten Sozialhilfegesetz von 1966 bildete das Armengesetz von 1869 die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit alten und pflegebedürftigen Menschen. Da keine auf die speziellen Bedürfnisse dieser Personen ausgerichteten Heime bestanden, wurden sie in die ab 1870 entstandenen Armenhäuser (→Bürgerheime) eingewiesen. Diese Praxis genügte den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen und den Anforderungen des modernen Sozialstaats immer weniger. Die Sozialhilfe umfasste gemäss Sozialhilfegesetz von 1966 auch die Altershilfe, wozu laut der Sozialhilfeverordnung von 1987 die Unterbringung in Anstalten und Heimen gehört. Die demografische Entwicklung sowie Wandlungen im Bereich der Familie und der Frauenerwerbsarbeit liessen die Zahl alter Personen ohne Betreuungsmöglichkeit zu Hause wachsen.

In der Folge initiierte das Fürsorgeamt 1971 die Gründung der von der liechtensteinischen Regierung und den elf Gemeinden getragenen Liechtensteinische Stiftung für das Alter, welche die Errichtung und Finanzierung von Alters- und Pflegeheimen bezweckte (1995 in die zunächst privatrechtliche, seit 2010 öffentlichrechtliche Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe LAK umgewandelt). Sie eröffnete 1975 mit dem Haus St. Florin in Vaduz das erste und bis heute einzige ausschliessliche Betagtenwohnheim Liechtensteins. Die 1976 gegründete, von den Gemeinden getragene Genossenschaft für sozialpsychiatrische Betreuung schuf aus den Bürgerheimen Eschen und Triesen die Liechtensteinischen Betreuungszentren (LBZ) St. Martin in Eschen (1980) und St. Mamertus in Triesen (1986). Da sich diese Häuser stärker auf die Funktion als Alters- und Pflegeheime als auf ihren sozialpsychiatrischen Grundauftrag konzentrierten, wurden die sozialpsychiatrischen Aufgaben zunehmend vom 1989 gegründeten Verein für Betreutes Wohnen übernommen und 1996 die beiden LBZ der LAK angegliedert. Die LAK übernahm zudem 1997 das 1979 aus dem Schaaner Bürgerheim entstandene Wohnheim Resch (eingestellt 2005) und errichtete 2005 das Alters- und Pflegeheim St. Laurentius in Schaan. Die Gemeinde Balzers betreibt seit 1994 das Alters- und Pflegeheim Schlossgarten. Ausserdem bestehen im Landesspital in Vaduz Geriatrie- und Pflegeabteilungen.

Seit den 1990er Jahren strukturierten sich die Altersheime immer stärker zu Pflegeheimen um, was vermehrt ausgebildetes Personal verlangt. Die Neufassung des Sozialhilfegesetzes 1984 übertrug die Betriebsdefizite der Alters- und Pflegeheime je zur Hälfte dem Staat und den Gemeinden. 2005 stellten die liechtensteinischen Alters- und Pflegeheime insgesamt 202 Betten zur Verfügung und beschäftigten 182,5 Personen (LAK und Alters- und Pflegeheim Schlossgarten).

Quellen

  • Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe LAK (bis 1996: Liechtensteinische Stiftung für das Alter): Jahresberichte, Schaan 1989–.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Alters- und Pflegeheime», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 20.3.2025.

Medien

Haus St. Florin in Vaduz im Eröffnungsjahr 1975 (LI LA). Foto: Xaver Jehle. 2006 wurde das Gebäude abgerissen und 2008 an gleicher Stelle ein Sozialzentrum errichtet.