Reichsdeputationshauptschluss

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Autor: Bernd Marquardt | Stand: 31.12.2011

Reichsgesetz vom 25.2.1803, das eine Schlüsselstellung im Kontext des durch die militärische Expansion des revolutionären Frankreich (→Koalitionskriege) ausgelösten Untergangs des römisch-deutschen Reichs (1806) einnimmt. Es stellte einen brachialen Eingriff in die seit dem Hochmittelalter gewachsene Territorial- und Ständestruktur des Reichs dar. Mehr als 100 kaisernahe geistliche Reichsfürstentümer (mit einer Ausnahme) und Reichsstädte (bis auf sechs) wurden auf einen kleinen Kreis weltlicher Fürsten, darunter Württemberg und Bayern, umverteilt. Diese erhielten zudem das säkularisierte Vermögen der Reichskirche. Beschlossen wurde der Reichsdeputationshauptschluss als verfassungsdurchbrechendes Gesetz nicht im regulären Verfahren, sondern durch eine ausserordentliche Reichsdeputation. Formal gerechtfertigt wurde die Territorialrevolution mit der Entschädigung von Fürsten für Gebietsverluste in der linksrheinischen Expansionszone Frankreichs, doch ging es der napoleonischen Politik tatsächlich um die Aufteilung des Reichs in mittelgrosse Staaten, wie sie in den folgenden drei Jahren zum Abschluss kam. Das Fürstentum Liechtenstein wurde dabei, anders als eine Reihe grösserer Herrschaftsgebilde, nicht zu einer Standesherrschaft mediatisiert, sondern vermochte seine Eigenexistenz unter qualitativer Aufwertung zur Souveränität (1806) fortzusetzen.

Literatur

  • Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Eine Dokumentation zum Untergang des Alten Reiches, hg. von Ulrich Hufeld, Köln 2003.
  • Hans-Jürgen Becker: Reichsdeputationshauptschluss, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 4 (1990), Sp. 554–557.

Zitierweise

<<Autor>>, «Reichsdeputationshauptschluss», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 26.3.2025.